Artikelbild Kanzlei Blumberg

Einschränkungen des regulären Geschäftsbetriebes

Aufgrund von Anordnungen und Empfehlungen des Justizministeriums NRW müssen und wollen auch wir zur Eindämmung der Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus unseren Kanzleibetrieb vorrübergehend umstellen.

Damit wir die Pflicht zur Aufrechterhaltung unserer Geschäftsstelle möglichst lange und für möglichst viele Rechtssuchende gewährleisten können, sind wir  verpflichtet unseren Publikumsverkehr auf das Notwendigste zu beschränken und dafür zu sorgen, dass sich möglichst wenige Personen in unsere Kanzlei aufhalten.

Damit wir dies organisieren und gewährleisten können ist es notwendig, dass ab sofort eine persönliche Vorsprache in unserer Kanzlei nur noch nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Terminsvereinbarung erfolgen kann.

Wir bitten Sie um ihr Verständnis und hoffen, dass wir zusammen möglichst schnell durch diese schwierige Situation kommen. 

Bleiben Sie gesund. Glück auf.

Nach oben scrollen

Covid-19 Information

Einschränkungen des üblichen und gewohnten Geschäftsablaufes. Vorsprache in der Kanzlei ist nur noch einem vorher vereinbarten Termin möglich. Weitere Infos unter der Rubrik Aktuelles.