Am 19. Mai 2020 wurde Rechtsanwältin Annegret Hübbers durch Vorstandsbeschluss der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ zu führen. Nachdem sie mit dem eingereichten Antrag bei der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen hat, dass sie die notwendigen theoretischen und praktischen Voraussetzungen erfüllt hat die Kammer nunmehr bestätigt, dass Frau Hübners auf dem Gebiet des Familienrechts die notwendigen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen vorweisen kann, um diese wichtige Bezeichnung zu führen.