Hintergrundbild Intro Notarbereich

Notare in Oberhausen

In unser Kanzlei sind die Rechtsanwälte und Notare Marco Blumberg und Frau Linda Blumberg-Heise Ihre Ansprechpartner für alle notariellen Aufgabenstellungen. Als erfahrener und fachkundiger Berater steht Ihnen auch noch Notar a.D. Ulrich Blumberg als Ansprechpartner zur Verfügung. Als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes stehen unsere Notare als unparteiischer und kompetenter Berater in schwierigen und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.

Der Notar und seine Aufgaben

Notare sind Teil der vorsorgenden Rechtspflege und dienen dem Schutz unerfahrener, ungewandter Beteiligter vor rechtlicher Benachteiligung und gewährleisten so die Rechts- und Beweissicherheit. Oberste Ziel einer vorsorgenden Rechtspflege ist die Vermeidung späterer Streitigkeiten.

Der Gesetzgeber hat daher für zahlreiche Rechtsgeschäfte den Notaren eine besondere Beurkundungszuständigkeit zugewiesen, dies ist zum Beispiel bei Grundstückskaufverträgen, Gesellschaftsgründungsverträgen, Eheverträgen oder Erbverträgen so und diese bedürfen der notariellen Beurkundung. In diesen Fällen kommt nur durch die Beurkundung ein rechtswirksamer Vertrag zustande.

Dabei ist der Notar verpflichtet, die Urkundsbeteiligten so umfassend zu betreuen und in juristischen Fragen so zu beraten, dass er ihren Willen urkundlich erfassen kann und rechtswirksam umsetzt. Dabei muss der Notar sein Amt Unparteilich und neutral ausüben. Ohne triftigen Grund darf ein Notar keine Amtshandlungen verweigern, er kann seine Mitwirkung nur dann verweigern, wenn die beabsichtigten Regelungen rechtswidrig sind.

Anwaltsnotariat

In Oberhausen wird das Amt des Notars im Nebenberuf mit einem Anwalt besetzt. Um Anwaltsnotar zu sein muss man in dem Amtsbereich, in dem man tätig ist schon mindestens drei Jahre ununterbrochen als hauptberuflicher Anwalt tätig gewesen sein.

Wir als Anwaltsnotare üben daher immer zwei Berufe gleichzeitig aus: In jeder Angelegenheit dürfen wir als gesamte Kanzlei nur entweder als Rechtsanwalt oder als Notar für Sie tätig sein.

Als Notare unterliegen wir daher der Bundesnotarordnung und sind unabhängige und unparteiliche Betreuer Ihrer Angelegenheiten.

Als Rechtsanwälte müssen wir dann ebenfalls berufsrechtlichen Vorschriften für Rechtsanwälte beachten.

Der Werdegang des Anwaltsnotariats der Kanzlei Blumberg

Die Geschichte der Kanzlei beruht auf einer langen Tradition.

Bereits im Jahr 1908 wurde die Kanzlei durch Herrn Dr. Friedrich Blumberg gegründet. Im Jahre 1953 wurde die Kanzlei durch den Neffen Lothar Blumberg verstärkt.

Bereits im Jahre 1954 wurde Lothar Blumberg zum Notar ernannt. Im Jahr 1960 trat Herr Helmut Hübbers, in die Kanzlei ein. Am 01.01.1968 wurde dann auch Herr Hübbers zum Notar ernannt.

Im Jahr 1991 wurde Ulrich Blumberg zum Notar ernannt und ergänzte zu diesem Zeitpunkt das Team der Notare Horst Arbeiter und Helmut Hübbers.

 

Fünf Jahre nach der Aufnahme des Rechtsanwalts Marco Blumberg in der Kanzlei wurde Rechtsanwalt Marco Blumberg LL.M. mit nur 32 Jahren am 08. Oktober 2014 zum Anwaltsnotar mit dem Amtssitz in Oberhausen bestellt. 

Wenig später folgte dann auch Rechtsanwältin Linda Blumberg-Heise und wurde im Jahr 2016 zur Anwaltsnotarin bestellt worden.

Ende September 2023 musste Ulrich Blumberg aufgrund der gesetzlichen Altersbeschränkung mit der Vollendung seines 70. Lebensjahres sein Notaramt abgeben und ist seitdem berechtigt die Bezeichnung Notar a.D. zu führen.  

Dennoch bleibt in der Kanzlei Blumberg nunmehr die vierte Generation mit zwei Notaren für Sie im Einsatz.

Portraitbild Marco Blumberg

Marco Blumberg Notar & Rechtsanwalt
Fachanwalt Arbeitsrecht

Portraitbild Linda Blumberg-Heise

Linda Blumberg-Heise Notarin & Rechtsanwältin
Fachanwältin Miet- und WEG Recht

Portraitbild Ulrich Blumberg

Ulrich Blumberg Notar a.D. & Rechtsanwalt

Unsere notariellen Leistungen für Sie im Überblick

Das Berufsbild des Notars

Der Notar – Ihr unparteiischer Berater

Aufgaben und Tätigkeiten eines Notars haben viele Aspekte.

Der Notar hilft Ihnen bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen und ist zugleich Mittler zwischen den Interessen der Parteien. Notare sind „friedfertige“ Juristen. Sie sind zur Neutralität verpflichtet. Notare sind dabei aber nicht dazu berufen, Streitigkeiten autoritär zu entscheiden. Darin unterscheiden sie sich von den Richtern. Notare bieten Ihnen vielmehr Rat und Mitwirkung im Sinne einer Dienstleistung an. Sie beraten ihre Klienten über den (möglichen) Inhalt einer rechtlich bedeutsamen Erklärung und stellen zugleich sicher, dass unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden. Ziel ist es, ein Gleichgewicht zwischen den Vertragsparteien herzustellen, soweit dies durch rechtliche Aufklärung und die Darstellung verschiedener rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten erreicht werden kann. Notare tragen auf diese Weise wesentlich zu einem wirksamen Verbraucherschutz bei.

Der Notar ist gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit verpflichtet. So ist gewährleistet, dass Sie dem Notar Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse anvertrauen können und der Notar Ihre Interessen bei der Vertragsgestaltung optimal berücksichtigen kann.

Die schwierigen Aufgaben, die der Notar erfüllen muss, führen dazu, dass nur besonders qualifizierte und erfahrene Juristen vom Justizministerium zum Notar ernannt werden. Zudem verpflichtet das Gesetz den Notar, sich regelmäßig fortzubilden. Die genaue Kenntnis der aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung ist nämlich von großer Bedeutung, um Sie kompetent beraten zu können. Daher bieten die Notarkammern und andere Einrichtungen eine Vielzahl von Fortbildungsveranstaltungen an.

Der Notar untersteht der Aufsicht der Notarkammer, der Gerichte und des Justizministeriums. Diese Behörden überwachen, dass der Notar seine Aufgaben ordnungs- und gesetzmäßig erfüllt.

In welchen Situationen ist Ihnen der Notar behilflich?

Nicht zuletzt wegen seiner Sachkunde, seiner Unabhängigkeit und seiner Unparteilichkeit verhilft Ihnen der Notar zu interessengerechten und rechtlich einwandfreien Lösungen gerade auch bei schwierigen Sachverhalten. Hierbei stimmt er als Fachmann den Inhalt seiner Urkunde auf Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse ab und wird alle notwendigen Gesichtspunkte in seine Regelung einbeziehen. Auf diese Weise beugen Sie Streitigkeiten vor und ersparen sich von vorneherein viel Ärger und Kosten.

Damit der Notar mit seiner Arbeit diesen „Rechtsfrieden“ auch wirklich sicherstellen kann, besitzen seine Urkunden eine besonders hohe Beweiskraft: Sie belegen auch noch nach Jahrzehnten unwiderlegbar die einmal getroffenen Vereinbarungen. Und Zahlungsansprüche, die in einer notariellen Urkunde enthalten sind, können sogar unmittelbar aus der Urkunde vollstreckt werden, ohne dass zuvor nochmals ein Gericht eingeschaltet werden müsste. Letztlich vertrauen auch die Behörden, die die staatlichen Register (Grundbuch, Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister und Vereinsregister) führen, bei ihrer Arbeit auf die Richtigkeit notarieller Urkunden.

Neben ihrem hohen Beweiswert kommt notariellen Urkunden aber auch eine Warn- und Belehrungsfunktion zu: Vor besonders bedeutenden Entscheidungen sollen Sie durch besondere Formvorschriften vor den Folgen übereilten Handelns geschützt werden. Wo persönlich oder wirtschaftlich weitreichende Folgen drohen, ist daher der Weg zum Notar gesetzlich vorgesehen.

Erforderlich ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen:

Immobilien

Kauf eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung, Bestellung von Grundpfandrechten etc.

Erbe und Schenkung

Testament und Erbvertrag, Erbschein, Erbauseinandersetzung, lebzeitige Übertragungen etc.

Ehe und Partnerschaft

Ehevertrag, Adoption, Scheidungs- und Partnervertrag etc.

Unternehmen und Betrieb

Gründung oder Umgestaltung einer Kapitalgesellschaft, Handelsregisteranmeldungen etc.

Häufig wird eine Beurkundung von Klienten aber auch dann gewünscht, wenn das Gesetz dies nicht ausdrücklich vorschreibt. In der Tat empfiehlt sich die Inanspruchnahme des Notars bei sämtlichen wichtigen Angelegenheiten, die ein rechtlich gestaltendes Handeln erfordern (z.B. Verträge im Personengesellschaftsrecht oder komplizierte Miet- und Pachtverträge). Denn auch dort, wo der Gesetzgeber nicht zwingend die Mitwirkung des Notars vorsieht, können Sie die genannten Vorteile der notariellen Beratung für sich nutzen: Sie können von der Sachkunde und der Erfahrung des Notars profitieren und mit der Beurkundung die getroffene Vereinbarung sicher dokumentieren.

Eventuelle Probleme können durch den Notar schon im Vorfeld geklärt werden. So vermeiden Sie spätere Streitigkeiten und kostspielige Gerichtsverfahren.

Der Notar bietet somit Sicherheit in allen Vertragsfragen.

Muss ich zu einem bestimmten Notar?

Bei der Wahl „Ihres“ Notars sind Sie völlig frei. Ort und Amtssitz des Notars spielen dabei keine Rolle. Sie dürfen zu dem Notar Ihres Vertrauens gehen, auch wenn dieser sein Büro an einem anderen Ort als Ihrem Wohnsitz hat. So kann etwa der Kaufvertrag über ein Grundstück auf Rügen ohne weiteres auch von einem Notar in Köln beurkundet werden.

Da der Staat bei der Ernennung von Notaren eine bürgernahe Versorgung der Bevölkerung im Blick hat, gibt es Notare an vielen Orten, an denen es noch nicht einmal Ämter und Behörden gibt. Das Telefonbuch oder Branchenverzeichnis gibt Auskunft über die ortsansässigen Notare.

Selbstverständlich hilft Ihnen auch die Rheinische Notarkammer gerne weiter. Und unter der Rubrik Notarsuche finden Sie eine geographische Übersicht über die in der Rheinischen Notarkammer verbundenen Notare. Probieren Sie sie gerne einmal aus!

Notare und elektronischer Rechtsverkehr

Notare übernehmen auch Aufgaben im Zusammenhang mit dem elektronischen Rechtsverkehr. Der elektronische Rechtsverkehr kann nicht auf Urkunden und Unterschriften zurückgreifen. Der Nachweis, wer eine Erklärung abgegeben hat und dass diese Erklärung inhaltlich dem entspricht, was der Absender in Umlauf gegeben hat, muss in anderer Weise geführt werden. Das Signaturgesetz bietet hierfür verschiedene Verschlüsselungsverfahren an. Mit diesen Verfahren werden elektronische Dokumente codiert und so zum einen gegen Verfälschung gesichert und zum anderen einem bestimmten Absender zugeordnet. Dieser Absender weist sich durch ein Zertifikat aus, das dem elektronischen Dokument beigefügt wird. Das Zertifikat kann zugleich Auskunft darüber geben, ob der Absender befugt ist, als Angehöriger eines Berufsstandes oder als Vertreter einer anderen Person bestimmte Erklärungen abzugeben. Bei der Erstellung eines solchen besonderen Zertifikats unterstützt Sie Ihr Notar. Einzelheiten erfahren Sie von ihm oder Ihrer Zertifizierungsstelle.

Darüber hinaus arbeiten die notariellen Standesvertretungen aktiv daran mit, die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften den Erfordernissen des elektronischen Rechtsverkehrs anzupassen, ohne dass dadurch ein Verlust an Rechtssicherheit eintritt.

Ihr Mandat ist bei unseren erfahrenen Notaren und Rechtsanwälten in guten Händen. Kontaktieren Sie uns.

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Covid-19 Information

Einschränkungen des üblichen und gewohnten Geschäftsablaufes. Vorsprache in der Kanzlei ist nur noch einem vorher vereinbarten Termin möglich. Weitere Infos unter der Rubrik Aktuelles.