Hintergrundbild Intro Anwalt Mietrecht Oberhausen

Miet- und WEG-Recht in Oberhausen

Das Gebiet des Miet- und WEG-Rechtes befindet sich in einem stetigen Wandel. Die Gesetzeslage ändert sich regelmäßig. Ob Mietpreisbremse, Änderung der Grundsteuer oder Modernisierungskosten, für den Rechtsanwender ist es schwierig hier immer „up to date“ zu sein. Eine regelmäßige Fortbildung ist auf diesem Gebiet unerlässlich. Wir helfen kompetent und zuverlässig, um hier den Bereich des Wohnens mit so wenig Streitigkeiten wie möglich zu belasten.

Zahlungsverzug oder Recht zur Mietminderung

Darf der Mieter die Miete mindern? Was tun, wenn die Mietsache mangelbehaftet ist? Wie wahre ich meine Rechte? Ab wann liegt ein Zahlungsverzug vor, welcher den Bestand des Mietverhältnisses gefährdet? Wer haftet mir für einen entstandenen Schaden? All das sind häufig auftretende Fragen, sowohl im Gewerbe- als auch im Wohnraummietrecht. Wir sind gerne auf diesem Gebiet begleitend für Sie tätig.

Was tun bei Störung des Hausfriedens?

Nicht selten kommt es in einem Mehrparteienhaus zu Streitigkeiten unter den Bewohnern. Welche Möglichkeiten hat der Vermieter hier einzuschreiten? Was tun bei erheblichen Ruhestörungen? Gibt es ein Recht zur Mietminderung? Kann ein Mieter abgemahnt werden? Wie kann ich Verstöße gegen die Hausordnung nachweisen? Gerne beraten wir Sie hier über die Rechte und Pflichten des Vermieters und des Mieters?

Betriebskostenabrechnungen

Sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter stellt sich in aller Regelmäßigkeit die Frage zum Vorliegen einer ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung. Wann läuft die Abrechnungsfrist aus? Welcher Verteilerschlüssel muss angewandt werden? Wird die Heizkostenverordnung richtig angewandt? Was beinhaltet das Recht des Mieters auf Belegeinsicht? Was sind überhaupt alles umlagefähige Betriebskosten? Wir beraten Sie rund um den Komplex Betriebskostenabrechnung. Gerne sind wir auch im Voraus für Sie tätig, um eine mietvertragskonforme Abrechnung rechtssicher erstellen zu können.

Das Wohnungseigentum

Immer mehr Menschen verwirklichen sich ihren Traum vom Eigenheim in Form einer Eigentumswohnung oder aber Betreiben ihr Gewerbe in einem Teileigentum. Hier gibt es einige Besonderheiten zu beachten.

Wir beraten Sie gerne im Hinblick auf die Vereinbarungen der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung, der Abgrenzung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum, die Durchführung von Wohnungseigentümervsammlungen oder Fragen zur Hausgeldabrechnung.

Unsere Leistungen im Überblick

Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Mietrecht

Eine Kündigung stellt eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung dar. Sie ist schriftlich zu erklären und ihr Zugang ist im Streitfalle durch den Kündigen nachzuweisen. Sofern die Kündigung durch einen Vertreter erfolgt, ist seine Legitimation zur Aussprache der Kündigung durch Vorlage eine Originalvollmacht bereits bei Aussprache der Kündigung nachzuweisen.

Im Wohnraummietrecht muss eine Betriebskostenabrechnung dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ablauf der jeweiligen Abrechnungsperiode zugegangen sein. Auch hier ist der Zugang im Streitfalle durch den Vermieter nachzuweisen. Wird die Frist nicht eingehalten, droht der Verlust eines etwaigen Nachzahlungsanspruches. Auf das Gewerbemietrecht sind diese Fristen nicht unmittelbar anwendbar.

Die neuere Rechtsprechung hat die Verpflichtung der Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen oder einer Endrenovierung stark eingeschränkt. In vielen Fällen befinden sich in Mietverträgen mit vorformulierten Klauseln unwirksame Regelungen, so dass eine Verpflichtung des Mieters entfällt. Dennoch gibt es noch einige wenige Konstellationen in denen der Vermieter zurecht Forderungen an den Mieter stellt. Hier muss der Sachverhalt im Einzelfall genau durchleuchtet werden.

Im WEG-Recht gilt: Anfechtbare Beschlüsse werden auch selbst bei vorliegender Rechtswidrigkeit bestandskräftig, wenn sie nicht binnen 1 Monats nach Stattfinden der Versammlung vor dem zuständigen Amtsgericht angefochten werden. Zu spät erhobene Klagen werden als unbegründet zurückgewiesen. Um seine Rechte zu wahren ist eine zeitnahe Beratung durch einen Fachanwalt dringend empfohlen.

Ihr Mandat ist bei unseren erfahrenen Notaren und Rechtsanwälten in guten Händen. Kontaktieren Sie uns.

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