Am 13. Juni 2012 wurde Rechtsanwalt Marco Blumberg LL.M. durch Vorstandsbeschluss der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen. Nachdem er am 20. März 2012 den Antrag bei der Rechtsanwaltskammer eingereicht hatte bestätigte die Kammer nunmehr, dass er auf dem Gebiet des Arbeitsrechts die notwendigen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen vorweisen kann, um diese Bezeichnung zu führen. Wir freuen uns nun mit Herrn Blumberg Junior den dritten Fachanwalt für Arbeitsrecht in unserem Team zu haben.